Düt un Dat: Interessantes rund ums Mieten, Kaufen und Verkaufen von Immobilien
Makler Teestunde 2.0
Meine Immobilie: Zukunftssicher gestalten oder verkaufen?
Aufgrund des großen Zuspruchs und der hohen Nachfrage geht die Makler Teestunde in die zweite Runde! An drei Freitagnachmittagen im Herbst lade ich Sie ganz herzlich zur gemütlichen Teestunde ein (Kaffee gibt es auch). Jeweils um 16:00 Uhr treffen wir uns in ungezwungener Runde und Sie haben Gelegenheit, Ihre Fragen an die Expertinnen und Experten zu stellen.
Hier die Termine und Themen:
Freitag, 25.10. mit Janne Seelig, Rechtsanwältin und Notarin
Welche Unterlagen benötige ich zum Verkauf meines Hauses? Und was genau steht eigentlich in den einzelnen Abteilungen des Grundbuches? Welche Vorbereitungen muss ich im Hinblick auf Eintragungen im Grundbuch treffen? Janne Seelig bringt hier Licht ins Dunkel und beantwortet gerne Ihre Fragen
zu rechtlichen Themen rund um den Verkauf einer Immobilie.
Freitag, 8.11. Angela Waßmann und Mario Grüder
Die Ingenieurin und der Heizungsfachmann sprechen über Vorschriften aus dem Gebäudeenergiegesetz, geben Hilfestellung zum Thema Modernisierung und beantworten Fragen rund um den Energieausweis.
Freitag, 22.11. Birgit Hayn, Finanzierungsexpertin, erklärt:
Worauf muss ich achten, wenn ich meine erste Immobilie erwerben will? Und: Achtung Anschlussfinanzierung! Clever umschulden – so geht’s.
Ich freue mich auf Ihre Anmeldung und Sie können sich auf drei Nachmittage voller Erkenntnisse freuen! Einfach per Mail an info@suessimmobilien.de oder telefonisch unter 01578-1500 780.
Ihre Sylke Süß
Sommerzeit=Gewitterzeit
Blitz- und Überspannungsschutz am Eigenheim
Jeden Sommer verursachen starke Gewitter in Deutschland enorme Schäden an Häusern und in Wohnungen. „Die Schadenspotential hat in den letzten Jahren enorm zugenommen, weil zum einen häufiger Gewitter mit Blitzeinschlägen auftreten und zum anderen die Gebäudetechnik komplexer geworden ist. Mit der richtigen Vorsorge sind das Eigenheim und sensible Technik effektiv geschützt “, erklärt Christian Osthus, stv. Bundesgeschäftsführer und Justitiar im Immobilienverband Deutschland IVD.
Die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlags ist zwar sehr gering, doch wenn es passiert, sind die Schäden meist immens. Somit ist ein Blitzableiter beziehungsweise eine Blitzschutzanlage für ein Gebäude unabdingbar. Zwar gibt es eine gesetzliche Installationspflicht erst bei Wohngebäuden ab einer Höhe von 20 Metern. Doch im Schadensfall ist der Nachweis über eine vorhandene Installation eines Blitzableiters sehr sinnvoll, denn viele Versicherungen erstatten Gewitterschäden lediglich dann, wenn eine Blitzschutzanlage nachweisbar vorhanden ist. „Der finanzielle Aufwand von 2.500 Euro für eine nachträgliche Installation einer solchen Anlage ist deutlich geringer als die aufkommenden Kosten bei einem möglichen Blitzeinschlag“, verdeutlicht Osthus.
Selbst bei einem Blitzeinschlag in einer Entfernung bis zu zwei Kilometer können durch die enorme freigesetzte Energie große Schäden entstehen. Deshalb ist ein Überspannungsschutz in den Innenräumen ratsam. Wer keinen Überspannungsschutz hat, muss bei Gewittereinbruch die elektronischen Geräte selbst vom Stromnetz abkoppeln, was bedeutet: „Ziehen Sie die Stecker Ihrer Stromgeräte aus der Steckdose“, rät Osthus. „In Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und PV-Anlagen ist zwar bereits häufig ein Überspannungsschutz verbaut, zwangsläufig ist das aber nicht, so dass eine Prüfung und eventuelle Nachrüstung lohnen.“
IVD Pressemitteilung vom 7. August 2024
Immobilie im Alter
Mit zunehmendem Alter verändern sich individuelle Bedürfnisse und somit auch die Anforderungen an das eigene Zuhause. Ältere Eigentümer stehen vor vielen Fragen:
❓Ist etwa die Immobilie zu groß geworden, weil die Kinder ausgezogen sind?
❓Ist der Instandhaltungsaufwand zu hoch?
❓Ist mein Zuhause altersgerecht?
❓Was soll mit meiner Immobilie passieren?
❓Lohnt es sich, die Immobilie umzubauen oder soll ich mein Eigenheim verkaufen?
Zu diesen und anderen Fragen rund um das Thema „Immobilie im Alter“ möchte ich Senioren auf der Messe mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Besuchen Sie mich an meinem Infostand im Ganztagszentrum Bargteheide, Am Markt 2. Am 7.9. zwischen 10 und 17 Uhr.
Ich freue mich auf unser Gespräch!
Haus mit Photovoltaik-Anlage verkaufen
Eine Photovoltaik-Anlage steigert beim Verkauf eines Hauses dessen Wert. Die Einspeisevergütung verspricht dem Käufer zusätzliche Einnahmen, der Eigenverbrauch hilft, Stromkosten zu senken.
Seit der Energiewende lassen sich immer mehr Hauseigentümer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ihres Hauses installieren. Aber aufgepasst: Beim Verkauf der Immobilie gilt zu beachten, dass die Photovoltaik-Anlage ein selbständiges bewegliches Wirtschaftsgut darstellt. Und dabei gelten andere Regeln als für den Verkauf der Immobilie. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Kauf bzw. Verkauf der bestehenden PV-Anlage vertraglich vom Hausverkauf zu trennen.
Wird mit der auf dem Dach des Hauses installierten PV-Anlage erzeugte Strom nicht ausschließlich selbst genutzt, sondern auch in das Netz eingespeist oder an Mieter verkauft, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung im Sinne des § 68 Abs. 2 BewG. Die PV-Anlage stellt somit steuerlich keinen Bestandteil des Gebäudes dar, sondern gilt als selbständiges, bewegliches Wirtschaftsgut, für das ein gesonderter Kaufpreis vereinbart werden muss. Beim Betrieb einer PV-Anlage handelt es sich demnach um eine gewerbliche Tätigkeit, der separate Kaufpreis lässt sich also unter Umständen steuerlich absetzen. Als Anhaltspunkt für den Kaufpreis könnte man z.B. den Jahresertrag oder den Restbuchwert der Anlage nehmen.
Steuerliche Besonderheiten beim Verkauf einer Immobilie mit Photovoltaikanlage
Beim Verkauf eines Hauses mit Photovoltaik-Anlage gibt es spezielle Aspekte zu beachten, da die Anlage als eigenständiges Wirtschaftsgut gilt. Falls der erzeugte Strom nicht ausschließlich selbst genutzt wird, sondern ins Netz eingespeist oder an Dritte verkauft wird, wird die Anlage steuerlich als Betriebsvorrichtung behandelt. Daher muss für die Anlage ein separater Kaufpreis vereinbart werden, oft basierend auf ihrem Restbuchwert. Neue Steuerbefreiungen beeinflussen den Verkauf von Immobilien mit Photovoltaik-Anlagen:
Grunderwerbsteuer: Die PV-Anlage wird separat behandelt und unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer, außer es handelt sich um dachintegrierte oder fassadenintegrierte Anlagen.
Einkommensteuer: Der Veräußerungsgewinn des Grundstücks ist steuerfrei nach § 23 EStG. Für die PV-Anlage gilt seit 2022 eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Nr. 72 EStG, jedoch nur für kleine Anlagen.
Umsatzsteuer: Bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen ist der Verkauf nicht umsatzsteuerbar. Bei dach- oder fassadenintegrierten Anlagen beträgt der Korrekturzeitraum zehn Jahre. Bei keinem Verkauf im Ganzen unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9a UStG, außer es handelt sich um aufgesetzte PV-Anlagen.
Für Sicherheit beim Verkauf empfiehlt sich eine zusätzliche Vereinbarung im Kaufvertrag zur Umsatzsteuerpflicht der PV-Anlage.
(Quelle Steuertipps: IVD Nord Newsletter vom 29.4.24)
August 2024
Mach dich schlau!
Aufgepasst! Nach der Sommerpause können die Herbst Kurse bei den vhs in Stormarn gebucht werden. Auch in diesem Jahr ist Dat sööte Huus wieder mit Vorträgen und Workshops dabei: Mit Tipps und Tricks aus dem Alltag einer Maklerin rund um das Thema Immobilien kaufen/verkaufen sowie einem Vortrag plus Workshop über Home Staging. Perfekt ist eine Kombination aus beiden Kursen. Ich freue mich auf deine Anmeldung.
Hier alle Termine (Anmeldungen direkt über die jeweilige vhs):
vhs Oststeinbek:
24.9. Immobilien kaufen und verkaufen
1.10. Home Staging
vhs Barsbüttel:
9.10 Immobilien kaufen und verkaufen
16.10. Home Staging
vhs Großhansdorf: 13.11. Home Staging
10.10. Immobilien kaufen und verkaufen
vhs Trittau: 7.11. Home Staging
17.10. Immobilien kaufen und verkaufen
Schon mal gehört? Merkantiler Minderwert bei Immobilien?
Sicher kennen Sie den Fall vom Horrorhaus in Höxter. Mehrere Gewaltverbrechen mit Todesfolge in einem Wohnhaus gingen durch die Presse – später wurden dort illegal Drogen angebaut. Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen und Ortskundige wussten genau, von welchem Haus die Rede war. Inzwischen wurde es abgerissen.
Diese Immobilie war nicht nur mit einem außerordentlich negativen Gefühl behaftet – sie war eigentlich unverkäuflich. Welchen Wertverlust derartige Emotion für den Verkauf eines Hauses bedeutet, erfahren Sie hier:
Ich erläutere Ihnen, was der merkantile Minderwert einer Immobilie ist, welche Schadensereignisse diesem zugrunde liegen und ob bzw. wie man den merkantilen Minderwert berechnet.
Wichtige Fakten in Kürze:
- Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust einer Immobilie nach einem Schadensfall. Trotzdem die Immobilie ordnungsgemäß und vollständig instandgesetzt wurde, ist ein Wertverlust entstanden.
- Im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen gibt es eine Vielzahl von Gerichtsurteilen zum merkantilen Minderwert. Bezüglich der Immobilienbewertung spricht man von einem fiktiven Wert.
Definition:
Der merkantile Minderwert bezeichnet die Minderung des Verkaufswerts einer Immobilie, die besteht, obwohl das Schadensereignis vollständig und sachgemäß behoben wurde. Trotz ordnungsgemäßer und vollständiger Instandsetzung, haftet der Mangel bzw. Schaden nach wie vor an der Immobilie. Laut Auffassung des Bundesgerichtshofs beruht die Annahme des merkantilen Minderwerts auf dem Verdacht verborgen gebliebener Schäden (siehe BGH-Urteil vom 08.12.1977, Az.: VII ZR 60/76). Dadurch entsteht bei möglichen Käufern eine Abneigung gegenüber der Immobilie. Es entsteht ein Schaden (Wertverlust), ohne dass ein tatsächlicher Mangel am Objekt besteht.
Es ist schwer den merkantilen Wertverlust eindeutig in konkreten Zahlen zu beziffern. Hier sollte man auf die Expertise eines Sachverständigen vertrauen.
Merkantiler Minderwert: Bei Immobilien ein fiktiver Wert
Bei Immobilien ist der merkantile Minderwert ein fiktiver Wert, also objektiv und rational nicht nachzuweisen, sondern vielmehr ein emotionaler Faktor. Trotzdem kann er den Verkehrswert eine Immobilie erheblich mindern. Der Kaufinteressent ist misstrauisch und befürchtet, dass das Gebäude nach wie vor mit einem Schaden behaftet sein könnte, obwohl dieser fachgerecht repariert bzw. beseitigt wurde.
Hier einige Beispiele:
Es gibt diverse Arten von Schäden, die einen merkantilen Minderwert bei Immobilien begründen. Voraussetzung ist immer, dass der Mangel/Schaden an der Immobilie zuvor vollständig beseitigt wurde. Es bleibt allein der Verdacht, dass in der Zukunft Folgeschäden auftreten können.
- Suizid oder Gewaltverbrechen
- Wasserschäden (z.B. durch frühere Hochwasser)
- Bombenfunde auf dem Grundstück (oder auch der Verdacht darauf)
- Baumängel
- Altlasten wie Asbest
- Einsturzgefahr z.B. durch Bergschäden
- Hausschwann, Holzbock oder Schimmel
Allein durch ein mulmiges Gefühl in Bezug auf die o.g. Punkte kann die Immobilie einen Wertverlust erleiden.
Achtung! Das ist für Sie als Eigentümer wichtig:
Sie sind als Eigentümer einer Immobilie in Deutschland dazu verpflichtet, Interessenten oder Käufer über bereits vollständig beseitigte Mängel oder Schäden in Kenntnis zu setzen. Andernfalls sind Käufer zur Rückabwicklung des Kaufvertrags berechtigt und können darüber hinaus sogar Schadensersatzansprüche geltend machen.
Fazit:
Obwohl der merkantile Minderwert an einer Immobilie mehr oder weniger auf Emotionen beruht, kann er die Mangelbeseitigungskosten deutlich übersteigen. Da es keine allgemein gültige Berechnungsweise gibt, ist der Wert jedoch schwer zu beziffern.
Juni 2024
„Ich will IMMO“ – Frauen und Immobilien
Der Immobilienkauf als finanzielle Absicherung für Frauen ist die ideale Möglichkeit, eigenes Vermögen aufzubauen und sich von anderen unabhängig zu machen – jetzt und auch in Zukunft.
Es ist mir eine Herzensangelegenheit, Frauen darin zu bestärken, in Immobilien zu investieren und ihre ersten Schritte auf dem Weg zur eigenen Immobilie zu begleiten. Seit Beginn meiner Selbstständigkeit hat sich kontinuierlich ein Netzwerk aus starken Frauen etabliert, die in verschiedenen Fachgebieten spezialisiert sind und Sie in vielen Bereichen unterstützen können.
Diese Gelegenheit möchte ich nutzen und Ihnen die Chance geben, davon zu profitieren. Aus diesem Grund startet im Mai meine kleine Veranstaltungsserie zum Thema: „Ich will Immo“ – Frauen & Immobilien. Dabei geht es um verschiedene Themen wie Entrümplung, Finanzierung, geerbte Immobilien, Home Staging, Kauf einer Immobilie, Sanierung und vieles mehr.
Sie sind herzlich eingeladen zur Makler-Teestunde. An drei Freitagnachmittagen um 16:00 Uhr bei mir zu Hause haben Sie die Möglichkeit, sich in ungezwungener Runde zu informieren und mit Expertinnen aus meinem Netzwerk auszutauschen:
24. Mai mit Madeleine Liebner – Die Freiräumerin
Ihr Motto: Haus frei – Kopf frei. Von der Wohnungs- bzw. Haushaltsauflösung über Entrümplungsservice bis hin zur Neugestaltung von Räumen.
7. Juni mit Birgit Hayn – Finanzen
Frau Hayn realisiert mit ganz aufwendiger Betreuung und über 30 Jahren Baufinanzierungs-Erfahrung perfekt zugeschnittene Finanzierungskonzepte für Frauen, die sich mit dem Thema Immobilie als Kapitalanlage befassen möchten. Hier werden alle Fragen, die Sie beschäftigen, gerne und verständlich beantwortet.
21. Juni mit Angela Waßmann – Ingenieurin und Janne Seelig – Rechtsanwältin & Notarin
An diesem Nachmittag geht es um rechtliche Dinge rund um den Immobilienkauf oder eine geerbte Immobilie sowie um das Thema
Energie & Sanierung.
Ich freue mich auf Ihre Zusage. Anmeldungen bitte per EMail mit Name und Telefonnummer bis zum 20. Mai an info@suessimmobilien.de
Ihre Sylke Süß
Mai 2024
Spendenübergabe an StartLocal e.V
Heute fand die Spendenübergabe an StartLocal e.V. statt, die Birte Dendler als Vorsitzende des Vereins entgegennahm.
In Lütjensee, Trittau und überall in unserer Region gibt es Menschen, die etwas tun wollen für Umwelt und Klima, allein aber nicht so recht weiterkommen. Menschen, die nicht auf die große Lösung warten wollen, sondern selbst vor ihrer eigenen Haustür aktiv werden. StartLocal e.V. ist ihre Anlaufstelle.
Dat sööte Huus möchte damit lokale Projekte unterstützen, um Lütjensee noch bienenfreundlicher und bunter zu machen 🦋🌷🦜🌺🐝🌻🐞
3. April 2024
Fehler, die Sie beim Verkauf einer Immobilie vermeiden sollten
- Falsche Einschätzung des Zeitaufwandes
Viele Immobilienbesitzer haben von der tatsächlichen Verkaufsdauer einer Immobilie unrealistische Vorstellungen.
Das Haus verkaufen und mit dem Geld ein Neues kaufen. Hört sich einfach an, kann aber ins Auge gehen, wenn man die Doppelbelastung unterschätzt. Wann ist der richtige Zeitpunkt meine Immobilie zu verkaufen? Wie lange dauert der Verkaufsprozess? Habe ich schon ein neues Zuhause in Aussicht? Muss ich eventuell zwischenfinanzieren? Bekomme ich dann überhaupt einen Kredit?
Wenn Sie einen Käufer für Ihre Immobilie gefunden haben, möchte dieser natürlich so schnell wie möglich einziehen. Verzögert sich aber dann Ihr Auszug, ist in vielen Fällen ein Preisnachlass unumgänglich.
- Ohne Makler – kein Problem
Der Verkauf einer Immobilie kostet viel Zeit. Zeit in der Vorbereitung, Zeit in der Durchführung. Dieser Faktor wird fast immer unterschätzt.
Zum Verkaufsstart müssen alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Das beginnt bei der Baubeschreibung, geht über Energieausweis und Grundrisse bis hin zur Wohnflächenberechnung. Ein Käufer wird viele detaillierte Fragen stellen, die Sie verlässlich beantworten sollten.
Wissen Sie, welche Angaben im Inserat stehen müssen?
Sie inserieren Ihr Haus und keiner ruft an? Wahrscheinlich liegt es am falschen Preis. Die richtige Werteinschätzung ihrer Immobilie gelingt den wenigsten Verkäufern. Zu präsent ist die Höhe der letzten Investitionen, der Preis, den der Nachbar vorletztes Jahr beim Verkauf erzielt hat und nicht zuletzt die Emotionen, die mit der Immobilie verbunden sind. Sind Sie geübt in Preisverhandlungen?
- Das Exposé
Im schlimmsten Fall führen falsche Angaben im Exposé zu Rechtsstreitigkeiten und kosten am Ende noch Geld. Übertreibungen im Exposé sollte man sich sparen und keine falschen Erwartungen wecken, um die Interessenten nicht zu enttäuschen. Spätestens beim Besichtigungstermin fällt Ihnen das auf die Füße. Am besten beschreiben Sie Ihre Immobilie ehrlich und stellen den Interessenten alle relevanten Eckdaten zur Verfügung. Denken Sie auch an professionelle Fotos.
- Besichtigungstermine
Ihr Exposé ist fertig gestellt und online. Wenn Sie alles richtig gemacht haben, steht Ihnen eine Flut von E-Mails bevor und das Telefon nicht mehr still. Haben Sie neben Job, Familie und Freizeit genügend Luft für die Anfragen, Anrufe und Besichtigungstermine? Das alles geht nicht so nebenbei.
Wenn Sie nicht 24/7 eingebunden sein möchten, dann richten Sie sich am besten ein Zeitfenster ein, in dem Sie sich um den Verkauf Ihrer Immobilie kümmern können. Achten Sie aber auch darauf, dann erreichbar zu sein und die Interessenten nicht zu lange auf Rückmeldungen warten zu lassen. Behalten Sie auch die Verkaufsdauer im Blick. Ist Ihr Angebot schon ewig im Netz, fragt sich jeder Interessent, was da wohl nicht stimmt.
Ist Ihre Immobilie fit für die Besichtigung? Ist es besser, wenn die Räume eingerichtet oder leer sind? Haben Sie schon mal etwas von Home Staging gehört? Dann Tür auf und hereinspaziert! Hoffentlich bleiben Sie vom Besichtigungstourismus verschont. Es gibt Leute, deren Hobby ist es, Häuser anzuschauen. Haben Sie alle Interessenten und deren Nachfragen im Blick? Wer möchte noch welche Unterlagen haben?
Das alles wächst Ihnen über den Kopf und Sie wollen einfach Ihre Ruhe haben. Dann sollten Sie beim Profi einen Makleralleinauftrag unterschreiben, von ihr auf dem Laufenden gehalten werden aber vom eigentlichen Verkaufsprozess verschont bleiben und am Ende einen reibungslosen Notartermin absolvieren. Das wäre es doch! Ich freue mich auf Ihren Anruf.
Februar 2024
Alle Jahre wieder – Richtig Lüften und Schimmel vermeiden
Während der Heizperiode im Herbst und Winter sind viele Wohnungsnutzer bestrebt, Energiekosten zu sparen. Durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten können jedoch sogar höhere Heizkosten und dramatische Schäden wie die Bildung von Schimmel entstehen.
Viele Menschen schalten morgens, bevor sie zur Arbeit gehen, die Heizung aus. Abends wird dann nach dem Zurückkommen doppelt so stark geheizt. Das ist leider ein häufig vorkommendes aber zugleich sehr ungünstiges Heizverhalten.
Jeder Raum sollte separat und gleichmäßig beheizt werden
Auch innerhalb der Wohnung sollte man möglichst alle Türen geschlossen halten. Der Luftaustausch bei geöffneten Türen kann aus bauphysikalischen Gründen zu raumklimatischen Problemen führen, die neben erhöhten Heizkosten zusätzlich Feuchteerscheinungen zur Folge haben. Diese wiederum gelten als Hauptursache für Schimmelbildungen.
Ausgekühlte Wohnungen sind anfällig für die Bildung von Schimmel, da kalte Wandflächen die im Raum befindliche Luftfeuchtigkeit zum Kondensieren bringen. Dabei braucht die Heizung nicht auf vollen Touren laufen. Es reicht, wenn die Heizkörper niedrig eingestellt werden. Wenn Wohnräume allerdings nur „nach Bedarf“ beheizt werden, führt dies erwiesenermaßen nicht etwa zu einer Einsparung, sondern zu deutlich höheren Heizkosten. Auch die Wärmeträger wie Wände und Möbel müssen dann erst wieder „aufgeheizt“ werden. Da steigert den Bedarf an Heizenergie erheblich.
In der kalten Jahreszeit sparen viele Menschen fälschlicherweise auch beim Lüften. Der Austausch von Raumluft ist jedoch sehr wichtig. Optimal gelüftet wird ein Raum, indem man das Fenster für kurze Zeit weit öffnet. In wenigen Minuten ist die komplette Luft im Raum ausgetauscht. Das kurze, intensive Lüften sorgt für einen geringeren Abfall der Raumtemperatur als längeres Lüften, z.B. mit gekipptem Fenster. Langes Lüften kühlt die Wandoberflächen ab und dann kann sich bei zu hohen Zimmertemperaturen Feuchtigkeit bilden.
Schon während der Bauphase richtig Lüften und Heizen
Während der Bauphase wäre es optimal, dass Gebäude vor dem Eindringen unnötiger Feuchtigkeit zu schützen. Wer den Neubau nicht ausreichend schützt und beheizt, bekommt das fertige Haus nur langsam und teuer wieder trocken. Unter schlechten Umständen kann sich der Prozess über mehrere Monate bis zu einigen Jahren hinziehen.
Januar 2024
Zukunftstag an der GGS
Räum- und Streupflicht
Worauf Sie als Eigentümer und Mieter achten müssen:
Grundsätzlich sind die örtlichen Gemeinden für die Räum- und Streupflicht verantwortlich, übertragen diese aber oft per Satzung auf Besitzer von Eigenheimen. Sind diese vermietet, ist wiederum eine Übertragung der Pflicht auf die Mieter üblich. Das ist durch eine Regelung im Mietvertrag oder einen entsprechenden Passus in der Hausordnung möglich. Ausgenommen sind Mieter mit gesundheitlichen Einschränkungen oder gebrechliche Senioren.
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften sind zum Räumen und Streuen verpflichtet. Entweder erledigen sie das selbst oder beauftragen einen professionellen Dienstleister mit dieser Aufgabe.
Sie wünschen weitere Information zu Haftung, Zeiten für die Räum- und Streupflicht etc.? Dann fordern Sie den Flyer an unter: info@suessimmobilien.de
Für Sie auf dem DIT
Dat sööte Huus war für Sie beim Deutschen Immobilientag in Berlin!
In den 2 Tagen vom 15.-16-.Juni habe ich mich für Sie durch diverse Vorträge gehört, „geworkshoped“, genetzwerkt, informiert, gerechnet und weitergebildet.
Zu spannenden und aktuell wichtigen Themen wie
- Die Wahrheit über den Immobilienmarkt
- WEG und energetische Sanierung
- Käufer und Eigentümer sicher durch bewegte Zeiten führen
- Handlungsempfehlungen für die Umsetzung des GEG
- Immobilien fit machen für das 1,5°C Ziel
- Fix & Flip
- Home Staging
und noch viel mehr sprechen Sie mich gern an.
Juni 2023
Wohnen im Alter
Als junger Mensch macht man sich wenig Gedanken darüber, wie das Wohnen im Alter aussehen könnte. Aber irgendwann sind die eigenen Kinder aus dem Haus und die Gartenpflege sowie die Arbeit im Haushalt fallen zunehmend schwerer. Manchmal ist der Eintritt ins Rentenalter ein perfekter Zeitpunkt, um über einige Zukunftsoptionen nachzudenken.
Wohnen Sie im eigenen Haus, sollten Sie sich überlegen, ob Ihr Zuhause sich altersgerecht umrüsten lässt. Ein barrierefreies Badezimmer? Ein Treppenlift? Oder lässt sich sogar das Haus so umgestalten, dass Sie im Erdgeschoss wohnen und die obere Etage vermietet werden kann?
Auch Wohnungseigentümer sollten rechtzeitig überlegen, ob z.B. die Türen breit genug für einen Rollator oder Rollstuhl sind, damit sie sich auch mit diesen Hilfsmitteln noch gut in den eigenen 4 Wänden bewegen können. Gibt es einen Fahrstuhl?
Keine leichte Entscheidung – aber viele Optionen
Natürlich möchte man so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Wer über einen Umzug oder eine Verkleinerung des Hausstands nachdenkt, hat verschiedene Möglichkeiten: Eine altersgerechte Wohnung, bei der diverse Serviceleistungen hinzugebucht werden können oder eine kleinere, zentral gelegene Wohnung, mit kurzen Einkaufswegen oder vielleicht Zusammenziehen mit den Kindern.
Wie Sie im Alter wohnen möchten, hängt von vielen individuellen Faktoren ab. Entscheiden Sie sich für den Kauf einer altersgerechten Immobilie oder den Verkauf Ihrer eigenen Immobilie und bevorzugen den Service „Alles aus einer Hand“, dann berate ich Sie gern.
Erste Spendenübergabe
Möchten Sie Ihrem Verein etwas Gutes tun? Dann gehen Sie doch zum Makler! Süß Immobilien hat eine Vereinsaktion ins Leben gerufen. Wenn das Immobilienbüro „Dat sööte Huus“ Ihren Auftrag erhält, erhalten Sie einen Rabatt auf die Verkäuferprovision. Und Ihr Verein erhält eine Spende von Süß Immobilien.
Was steckt hinter dieser außergewöhnlichen Aktion?
Nach einem erfolgreichen Immobilienverkauf entscheiden meine Auftraggeber, welchen Verein ich bzw. mein Maklerbüro mit einer Spende von 500 Euro unterstützen darf. Im gleichen Zuge bekommen die Verkäufer einen Rabatt auf die Verkäuferprovision in gleicher Höhe. Alle Seiten profitieren!
Ist das eine gute Werbung?
Natürlich! Die Vereinsaktion ist ganz klar eine Werbeaktion. Denn bevor ich das Geld für Google- oder Facebook Werbung ausgebe, freue ich mich doch, dass damit die heimischen Vereine unterstützt und gefördert werden. Ich finde, das ist sinnvolles Marketing mit einem guten Nutzen – Flyer kann ja jeder.
Wer kann denn von der Spende profitieren?
Da gibt es viele Möglichkeiten: Fördervereine von Kindergärten und die freiwillige Feuerwehr, Musikverein oder Spielmannszug, Sportvereine aber auch soziale Einrichtungen wie die Kinder- und Jugendhilfe, eine Hospizstiftung oder ein Tierschutzverein.
Ich freue mich aber immer besonders, wenn das Geld an Fördervereine von Kindergärten und Schulen geht. Wie zum Beispiel in diesem Monat an den Kindergarten Pusteblume in Basthorst. Dort ist es besonders gut angelegt. Die Kinder bekommen in diesem Frühjahr durch die Spende neue Roller und Räder. Das ist doch eine tolle Sache!
Wie entstand denn die Idee mit der Vereinsaktion?
Hier bei uns in Stormarn und im Herzogtum Lauenburg können wir sehr stolz sein auf ein reges Vereinsleben. Viele Freizeitmöglichkeiten, aber auch gesellschaftliches und ehrenamtliches Engagement wären ohne unsere Vereine nicht möglich, gerade auf dem Land. Ich selbst war und bin langjähriges Mitglied im Reitverein, bei der DLRG und im Sportverein.
Wie erfolgreich ist die Vereinsaktion als Werbeaktion?
Nun ja, ich habe jetzt gerade erst damit angefangen und bin gespannt, ob ein Verkaufsauftrag dabei herauskommt. Aber ehrlich gesagt ist es am schönsten, wenn die Kunden aufgrund von Empfehlungen auf mich aufmerksam werden. Und bisher war das so. Zufriedene Kunden sind einfach die beste Werbung. Die haben dann meist von der Vereinsaktion noch nichts gehört und sind positiv überrascht.
Das Geld ist bei den Vereinen gut aufgehoben und momentan besonders willkommen, weil andere Einnahmen weggefallen sind. So eine Aktion sehe ich langfristig. Wenn man positive Energie in eine solche Aktion steckt, kommt irgendwann auch etwas zurück. Und durch die Spenden und die Übergabefotos lerne ich viele tolle, engagierte Menschen kennen und habe Einblick in die Arbeit ganz unterschiedlicher Vereine.
März 2023
Die passende Finanzierung
In den meisten Fällen muss der Kauf einer Immobilie finanziert werden. Zum eigentlichen Kaufpreis der Immobilie kommen noch die Nebenkosten wie Grunderwerbssteuer, Notar, Grundbuchkosten sowie Maklerprovision. Diese belaufen sich in der Regel auf ca. 15% des Kaufpreises. Als Faustregel kann man sagen, dass ein Darlehensnehmer über 20% – 30% Eigenkapital verfügen sollte.
Nicht zu knapp kalkulieren
Um herauszufinden, wie viel Geld im Monat für eine Darlehensrate vorhanden ist, ist ein ehrlicher Kassensturz gefragt. Listen Sie alle Einnahmen von mindestens einem Jahr auf und ziehen Sie Ihre Ausgaben davon ab. Die Darlehensrate sollte 40 Prozent des verfügbaren Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Für Banken gelten ab Februar 2023 strengere Vorgaben zur Absicherung von Immobilienkrediten. Das wird die Finanzierungskosten erhöhen.
Einen kostenfreien Schnellcheck findet man im Internet, rechnen Sie selbst mit einem Haushalts- und Budgetrechner welcher Betrag Ihnen zur Verfügung steht. Führen Sie unbedingt ein aktuelles Finanzierungsgespräch und bedenken Sie, dass Finanzierungszusagen von vor einem halben Jahr in den meisten Fällen keinen Bestand mehr haben.
Sie benötigen ein individuelles Angebot und eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Beratung? Dann empfehle ich Ihnen einen freien und unabhängigen Finanzmakler.
Der Notartermin
Der Verkauf Ihrer Immobilie ist nur dann rechtssicher, wenn der Kaufvertrag bei einem Notar unterschrieben und von diesem beurkundet wird. Damit die Beurkundung schnell und reibungslos klappt, benötigt der Notar vorab einige Informationen wie Kaufpreis, Übergabetermin, Angabe von Sachmängeln, Grundbuchauszug, sowie persönlichen Angaben von Verkäufer und Käufer. Wer privat eine Immobilie verkauft, benötigt oftmals mehr als einen Termin beim Notar. Mit einem Profi-Makler ist nur ein Beurkundungstermin beim Notar erforderlich.
Worauf sollten Sie beim Notartermin achten?
Der Verkaufsprozess ist abgeschlossen, der Eigentümerwechsel kann vollzogen werden. Was jetzt noch fehlt ist ein Notartermin. Der vom Käufer ausgewählte Notar überwacht den gesamten Verkaufsprozess. Er überprüft alle relevanten Unterlagen und ob alle Bedingungen für den Verkauf erfüllt sind. In Anwesenheit beider Parteien verliest der Notar den vorher aufgesetzten Kaufvertrag. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die letzte Möglichkeit für Änderungen. Neben dem Kaufvertrag kümmert der Notar sich ebenfalls um die Abänderung des Grundbucheintrages.
Ein Immobilienmakler weiß genau wie wichtig es ist, diese letzte Phase des Verkaufsprozesses rechtlich sicher zu gestalten und Sie dabei zu begleiten. Er hilft Ihnen dabei, bereits im Vorwege alle für den Beurkundungstermin relevanten Unterlagen zu beschaffen.
Meine erste Immobilie
Sie träumen von den eigenen vier Wänden, wissen aber nicht: Wie fange ich das an? Dann ist ein guter Plan gefragt.
Klären Sie im ersten Schritt, was Sie sich leisten können, d.h. prüfen Sie, wieviel Eigenkapital Sie aufbringen können. Haben Sie bereits etwas gespart, oder können die Eltern/Großeltern Sie unterstützen? Führen Sie ein Finanzierungsgespräch mit einem Fachmann. Empfehlenswert ist, wenn Sie zumindest die Kaufnebenkosten (6,5 % Grunderwerbsteuer, 2 % Notar- und Grundbuchkosten, sowie Maklerkosten) und ca. 10 % der Kaufsumme mit eigenen Mitteln bezahlen können. Ein Grundstück zu kaufen und selbst zu bauen, ist oft schwieriger und langwieriger, als eine gebrauchte Immobilie zu erwerben. Ein Haus mit Keller ist teurer als eines ohne, das Einfamilienhaus kostet mehr als die Doppelhaushälfte und die wiederum ist teurer als ein Reihenhaus.
Im zweiten Schritt überlegen Sie, was genau Sie eigentlich wollen. Wieviel Platz wird benötigt? Suchen Sie im Speckgürtel, dann berücksichtigen Sie den längeren Arbeitsweg. Wird aus dem verliebten Paar vielleicht bald eine Familie oder soll im Homeoffice gearbeitet werden (zusätzliche Zimmer)? Kommt noch ein Hund dazu (Garten), wird Platz für das Hobby benötigt (Keller/Dachboden) etc.? Und nicht zuletzt: Wie passt das alles mit Schritt eins zusammen?
Schauen Sie sich dann zur Orientierung ca. 5–10 Immobilien an. Wenn Sie Glück haben, ist sogar schon die richtige dabei. Vergleichen Sie, entwickeln Sie ein Gefühl für den Markt. Das Ganze ist ein Prozess, eine Reise. Auf die erste Phase der Euphorie folgt oft Resignation und dann schließlich eine realistische Einschätzung. Bleiben Sie dran, auch wenn es mal eine Enttäuschung gibt. Der Immobilienmarkt ist ständig in Bewegung. Es wird immer wieder etwas Neues angeboten!
Seien Sie sich auch über diese Dinge im Klaren: Sie bürden sich zunächst Schulden auf, die Sie über Jahre abtragen. Bedenken Sie daher auch mögliche Jobwechsel oder planen Sie zusätzliche Geldpolster für eine spätere Renovierung/Modernisierung mit ein. Letztlich ist der Immobilienkauf aber ein Investment. Sie schaffen Vermögenswerte, denn die Immobilienpreise werden weiter steigen.
Hohe Preise: Kaufen oder Bauen
Nicht nur die Preise für Bestandsimmobilien sind hoch. Durch Materialknappheit, steigende Energiepreise und Fachkräftemangel hat sich auch der Neubau stark verteuert. Ob Sie sich einen Neubau leisten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aber wann lohnt er sich und wann sollten Sie sich besser für den Kauf einer Bestandsimmobilie entscheiden?
In den letzten Wochen und Monaten mussten immer mehr Menschen ihren Traum von der eigenen Immobilie aufgegeben. Entweder haben sie die Suche nach der passenden Immobilie beendet oder wer schon eine gefunden hatte, dem wurde sie zur Kostenfalle. Und die Baukosten sind für viele in unbezahlbare Höhen gestiegen.
Bau oder Kauf?
Nur wer über eine gute Bonität verfügt und sich mit seinem Einkommen, Lebenshaltungskosten und Tilgungsraten für den Immobilienkredit leisten kann, hat Chancen, eine Immobilie kaufen oder bauen zu können. Bauvorhaben klimafreundlicher Immobilien können gegebenenfalls finanzielle Unterstützung erhalten.
Förderungen für den Hausbau
Für Bauherren energieeffizienter Häuser gibt es staatliche Förderungen. Je niedriger der Energieverbrauch einer Immobilie am Ende ist, desto höher sind die staatlichen Förderungen. Diese müssen vor Baubeginn bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und/oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Banken bieten mittlerweile sogenannte „grüne“ Darlehen an, also bessere Konditionen bei klimafreundlicher Bauweise. Hier können Bauherren profitieren. Jedoch sollte man rechtzeitig Angebote vergleichen und genau durchrechnen, wie viel sich damit einsparen lässt.
Kaufen statt bauen
Wer das Risiko des Immobilienneubaus wegen hoher Baukosten, Materialknappheit und Fachkräftemangel nicht eingehen möchte, kann sich auf die Suche nach einer passenden Bestandsimmobilie machen. Bei Süß Immobilien finden Sie angebotene Objekte oder können Suchaufträge anlegen. Dann mache ich mich für Sie auf die Suche. Habe ich das Passende in meinem Bestand oder werde ich mit dem Verkauf einer Immobilie neu beauftragt, die zu Ihren Suchkriterien passt, werden Sie darüber informiert, bevor mit der öffentlichen Vermarktung begonnen wird.
Dezember 2022
Immobilie als Altersvorsorge
Anders als Aktien gelten Immobilien gemeinhin als sichere Altersvorsorge, obwohl Anschaffung und Instandhaltung mit hohen Kosten verbunden sein können. Warum lohnt sich die finanzielle Anstrengung dann trotzdem?
Die staatliche Rente wird wahrscheinlich zukünftig immer geringer ausfallen. Die Rentenhöhe schwankt je nachdem, wie viel Sie während Ihrer beruflichen Tätigkeit in die Rentenkasse eingezahlt haben. Sorgen Sie deshalb so früh wie möglich privat für das Alter vor. Mit einer eigenen Immobilie ist das auf verschiedene Art und Weise möglich.
Selbstgenutzte Immobilie als Altersvorsorge
Laut einer Anfang August 2022 erschienen Studie der LBS verringert eine eigene Immobilie insgesamt die Wohnkosten – selbst wenn Sie sich als Eigentümer finanziell einschränken müssen, Ihr Darlehen tilgen und zunächst einmal mehr Ausgaben haben. Jede Nettokaltmiete können Sie ebenso gut in die Tilgung Ihrer eigenen Immobilie investieren. Die frühzeitige Investition rechnet sich spätestens im Alter, wenn man mietfrei wohnt und eine durchschnittlich niedrigere Wohnkostenbelastung von ca. 10 % hat.
Bei allen Vorteilen, die ein Eigenheim bietet, darf man aber eines nicht außer Acht lassen: Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und staatlich vorgeschriebene Anpassungen zum Beispiel durch das Gebäudeenergiegesetz bringen Kosten mit sich. Schaffen Sie sich deshalb eine finanzielle Reserve und erkundigen Sie sich auch nach staatlichen Förderungen.
Kapitalanlage als Altersvorsorge
Als privater Kapitalanleger generieren Sie durch die Mieteinnahmen eine Rendite, die je nach Zustand, Ausstattung und Lage der Immobilie verschieden hoch ausfällt. So bauen Sie strukturiert Vermögen auf. Kosten für Ihren Immobilienerwerb sowie jährliche Zinsen können Sie steuerlich absetzen. Von der Investmentstrategie über die Standortanalyse bis hin zur Verwaltung des Objekts gibt es viele Herausforderungen, die auf Sie als Investor zukommen.
Sind Sie an einer Immobilie als Kapitalanlage interessiert ist oder haben als Eigentümer oder Kaufinteressent Fragen zur Wertsteigerung von Immobilien, dann lassen Sie sich unverbindlich von mir beraten und unterstützen.
Das Kataster
Das Liegenschaftskataster ist im engeren Sinne ein Nachweis der Liegenschaften, also der Grundstücke und Gebäude.
Im Kataster werden die Liegenschaften zunächst in Karten nachgewiesen. Im Gegensatz zu Katasterbüchern sind die Katasterkarten nicht nach Gemeindebesitz angelegt, sondern nach ihrem natürlichen Zusammenhang. Die Katasterkarten, auf denen zusammenhängende Teile der Erdoberfläche bildlich in verjüngtem Maßstab dargestellt sind, sind die Gemarkungskarten. Die Gemarkung ist demnach ein topografischer Begriff. Sie ist ein Bezirk des Katasters, der eine einzige, örtlich erkennbar umschriebene und abgeschlossene Gruppe von Grundstücken in topografischem Zusammenhang umfasst.
Mit Rücksicht auf Handlichkeit und Aufbewahrung ist das Kartenbild einer ganzen Gemarkung nicht immer in einem einzigen Kartenbogen dargestellt, sondern in mehrere Blätter, die sogenannten Flure, zerlegt.
Die Flurkarte ist mit ihren Unterlagen, nach denen sie gefertigt ist, das amtliche Verzeichnis, nach dem Grundstücke gemäß Grundbuchordnung in den Grundbüchern zu benennen sind. Sie dient zur Orientierung über Lage und Form der Grundstücke durch das Bild. Die auf ihr dargestellten Flächen werden als Flurstücke (früher Parzellen) bezeichnet. Jedes Flurstück hat eine besondere Nummer, die Flurstücksnummer.
Zwischen Katasteramt und Grundbuchamt erfolgen laufend gegenseitige Mitteilungen über eingetretene Änderungen.
20.03.2023
Das Grundbuch
Während das Kataster die Aufgabe hat, alle Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart zu erfassen, ist es die Aufgabe des Grundbuchs, die an den Grundstücken bestehenden Rechte festzuhalten.
Bei Grundstücken erfolgt die Übertragung eines Rechts an der Sache durch die Eintragung im Grundbuch. Die Grundbücher werden von den Amtsgerichten geführt. Es wird unterteilt nach Bezirken, dann weiterhin nach Bänden und innerhalb eines Bandes nach Blättern. Jedes Grundstück erhält im Grundbuch ein besonderes Grundbuchblatt. Mehrere Grundstücke desselben Eigentümers, deren Grundbücher zu demselben Grundbuchamt gehören, können auf einem gemeinschaftlichen Grundbuchblatt geführt werden. Grundbuchmäßig werden die Grundstücke nicht nach den häufig wechselnden Straßenbezeichnungen und Hausnummern, sondern nach den Nummern des Grundbuchblattes, auf dem sie im Grundbuch vermerkt sind, bezeichnet. Die Nummern des Grundbuchblattes sind unveränderlich, um spätere Verwechslungen auszuschließen.
Sämtliche Urkunden, auf die sich eine Eintragung gründet oder Bezug nimmt, hat das Grundbuchamt aufzubewahren und zu den Grundbuchakten zu nehmen.
Die im Grundbuch vorgenommene Eintragung enthält in der Regel nur die wesentlichen Angaben der zugrundeliegenden Urkunde. Die Einsicht in das Grundbuch ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
29.03.2023
Der Grundbuchauszug
Ist eine genaue Abschrift des Grundbuchs oder – genauer gesagt – des Grundbuchblattes. Er gliedert sich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen.
Das Bestandsverzeichnis enthält das Verzeichnis der Grundstücke und die mit dem Eigentum verbundenen Rechte. Die Abteilung I gibt Aufschluss über die Eigentumsverhältnisse. Die Abteilung II enthält die dinglichen Lasten, soweit sie nicht Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden sind (s. Abteilung III) sowie die Verfügungsbeschränkungen.
- Grunddienstbarkeiten
- Der Nießbrauch
- Die beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Das Vorkaufsrecht
- Die Reallast
- Die Verfügungsbeschränkungen
Die Berechtigung einer Grunddienstbarkeit bezieht sich auf den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks wohingegen die Berechtigung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auf eine näher bestimmte natürliche oder juristische Person bezogen ist.
Die Abteilung III enthält Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, wobei bei der Prüfung der Eintragungen genau darauf zu achten ist, welche Grundstücke des Bestandverzeichnisses von der Eintragung erfasst werden. Es ist üblich, mit der Beurkundung von Hypotheken und Grundschulden einen Notar zu beauftragen, um der grundbuchmäßigen Form zu genügen. Eine Eintragung erfolgt nur auf Antrag.
11.4.2023